Ein gemeinsames Wort der orthodoxen Bischöfe in Deutschland
Die durch das Coronavirus ausgelöste Pandemie wirkt sich nicht nur auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben aus, sondern hat auch tiefgreifende Konsequenzen für das Leben der Kirche. Die Orthodoxe Kirche in Deutschland befindet sich wie die meisten Religionsgemeinschaften in einer schwierigen Lage. Auch sie wird mit immer neuen Infektionsschutzmaßnahmen in Form von Bestimmungen und Beschränkungen von Bund und Ländern konfrontiert, aufgrund derer das Feiern von Gottesdiensten und vor allem die Feier der Heiligen Eucharistie stark eingeschränkt und sogar gefährdet sind.
Im Folgenden möchte die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) auf die ungebrochene Wichtigkeit der Eucharistie und der eucharistischen Gemeinschaft der Gläubigen für das kirchliche Leben hinweisen und Möglichkeiten aufzeigen, die ihren Gemeinden und Gläubigen helfen können, mit der gegenwärtigen Situation umzugehen.
- BEDEUTUNG DER EUCHARISTIE FÜR DAS KIRCHLICHE LEBEN
Das Mysterium (Sakrament) der Eucharistie ist für das Leben und Wesen der Kirche von zentraler Bedeutung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass das Mysterium der Heiligen Eucharistie vielfältige Bedeutungen für das kirchliche Leben hat. Die folgenden Punkte verdeutlichen diesen Aspekt und verweisen gleichzeitig auf mögliche Folgen situationsbedingter Einschränkungen.
1.1 MAHL
Christus hat die Eucharistie während des Letzten (Abend-)Mahles eingesetzt und nach Seiner Auferstehung in der Begegnung mit Lukas und Kleopas in Emmaus weitergeführt (Lk 24,13-35). Die Christen der ersten Jahrhunderte nahmen die Kommunion im Rahmen eines Mahls ein (sog. Agape). Im Laufe der Zeit trennte sich die Eucharistie von der Agape und nahm eine besondere liturgische Form an. Der Aspekt der Mahlgemeinschaft ist aber bei der Eucharistie erhalten geblieben.
1.2 MYSTAGOGIE
Die Heilige Eucharistie ist das zentrale Mysterium der Kirche, welches direkt und persönlich von Jesus Christus eingesetzt worden ist (Mt 26,26-29). Es dient zur „Nüchternheit der Seele, zur Vergebung der Sünden, zur Gemeinschaft des Heiligen Geistes, zur Fülle des Königtums der Himmel“ (Anaphora der Göttlichen Liturgie des hl. Johannes Chrysostomus); es dient also der Gemeinschaft der Gläubigen mit Gott und dem Aufbau der Gemeinschaft der Christen untereinander. In der Eucharistie erkennen wir Christus, den menschgewordenen Logos des Vaters (Lk 24,30-31) und wachsen so in das ewige Leben hinein (Joh 17,3). Somit erfahren wir die Eucharistie als Mystagogie, d.h. als Hinführung zum Geheimnis (Mysterium) des ewigen Königtums des Dreieinen Gottes.
Das lateinische Wort communio, von dem das deutsche Wort „Kommunion“ stammt, bedeutet wortwörtlich Gemeinschaft, gegenseitige Teilnahme oder Teilen. Auch die kirchenslawische Bezeichnung prichastie hat eine ähnliche Bedeutung: Sie beschreibt den Akt der Vereinigung des Christen mit dem Leib und Blut Christi, mit Gott und der Fülle der Kirche, das heißt mit allen ihren Gliedern, den hll. Engeln und allen Heiligen aller Zeiten und aller Völker.
1.3 EINHEIT
Durch das Zusammenkommen der Christen zur Feier der Eucharistie und zum Empfang der kostbaren Gaben sowie durch ihre Teilnahme daran verwirklicht sich die Einheit der Kirche als Leib Christi. Dies erneuert die Einheit der orthodoxen Christen mit Gott und untereinander. Es ist also kein Zufall, dass in der Orthodoxen Kirche weltweit die Teilnahme an der Kommunion erst durch die Taufe möglich ist und sich sowohl die Einheit der verschiedenen Ortskirchen als auch die Wiedervereinigung von Kirchen oder einzelnen Gliedern, die sich von der Kirche getrennt hatten, stets durch die Teilnahme an der Kommunion verwirklicht.
1.4 DANKSAGUNG
Das griechische Wort für Danksagung ist eucharistia (εὐχαριστία). Während der Eucharistie versammeln wir uns, um Gott für seine Schöpfung, für unser Leben und das unserer Mitmenschen sowie für seine Barmherzigkeit und Gnade zu danken. Die Eucharistie ist der höchste Ausdruck unserer Dankbarkeit an Gott, die wir mit der Teilnahme an der Kommunion verwirklichen.
1.5 GEDÄCHTNIS
Nachdem Christus beim letzten Abendmahl die Eucharistie mit den Worten „Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ eingesetzt hatte, gebot er: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19). Wenn wir also die Eucharistie feiern, ist dies nicht nur Zeichen der Gegenwart Christi, sondern auch ein Akt der Erinnerung an sein Opfer, das er für uns dargebracht hat. Im ersten Brief an die Korinther schreibt der hl. Apostel Paulus: „Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt“ (1 Kor 11,26).
Die Eucharistie verweist zudem auf das Pascha-Fest des Volkes Israel, an dem die Juden den Auszug aus Ägypten feiern. Für uns Christen beinhaltet dies jedoch vor allem die Erinnerung an die Auferstehung Christi, durch die Er uns zum ewigen Leben führt.
- VERANTWORTLICHES HANDELN
Nachdem die Bedeutung der Eucharistie für das kirchliche Leben erörtert wurde, sollen auch einige Aspekte für ein verantwortliches Handeln aus christlicher Sicht benannt werden, die als richtungsweisend gelten.
2.1 MENSCHENLIEBE
Als höchstes Gebot nach dem der Liebe zu Gott mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit ganzem Denken und mit ganzer Kraft hat unser Herr Jesus Christus uns gelehrt, unseren Nächsten zu lieben wie uns selbst (Mk 12,30-31). Aus diesem Gebot geht die Pflicht eines jeden Christen, einer jeden Gemeinde und der Kirche hervor, so zu handeln, dass das geistige und körperliche Wohl unseres Nächsten geschützt wird. Als Christen erachten wir das Leben eines jeden Menschen als heilig.
Die gegenwärtige Situation der Pandemie stellt für uns alle eine Zeit der Prüfung und Bewährung dar, in der wir als Christen gerufen sind, unseren Mitmenschen besonders intensiv die Liebe füreinander zu zeigen, wie sie im Dienst an den Kranken, dem Gebet für die Verstorbenen, dem Trost der Leidenden und Hinterbliebenen und der Sorge um die Gesundheit aller – auch durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen – zum Tragen kommt.
Die Teilhabe an Christus in der Eucharistie ist für uns so zentral, dass wir alles tun müssen, um sowohl ihr als auch der Gesundheit und Unversehrtheit unserer Schwestern und Brüder gerecht zu werden.
2.2 RECHTLICHE ASPEKTE
In diesem Sinn betrachten wir es als unsere Aufgabe, uns mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen und sie den Gläubigen zu erläutern. Unter Beachtung des jeweiligen örtlichen Infektionsgeschehens kann anschließend der Gottesdienst entsprechend organisiert, im Rahmen der kirchlichen Ordnung angepasst und gemäß den Notwendigkeiten gefeiert werden.
Um unseren Gläubigen die rechtliche Situation zu erklären, in der wir in Verbindung mit den aktuellen staatlichen Maßnahmen stehen, möchten wir hier die rechtliche Lage, in der wir uns derzeit befinden, kurz darzulegen. Die Pflicht der einzelnen Gläubigen, sich an die Gesetze zu halten, entspricht auf institutioneller Ebene der Pflicht der orthodoxen Diözesen zur Rechtstreue, besonders für diejenigen, die den Status einer Körperschaft des öffentliches Rechtes haben oder anstreben.
Grundlegend für die jetzige Situation ist das „Recht auf ungestörte Religionsausübung“ (Art. 4 Abs. 2 GG), das Teil des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist, und die Teilnahme an sowie das Abhalten von Gottesdiensten und anderen religiösen Feiern schützt. Die Religionsfreiheit ist eines der schwer erkämpften Güter unserer Gesellschaft und nicht leicht wiederzuerlangen, wenn sie einmal verloren geht. Sie gehört unabdingbar zu unseren Grundwerten.
Demgegenüber steht aber das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG), das im Falle eines „Infektionsgeschehens nationaler Tragweite“ die religiösen Grundrechte teilweise und vorübergehend einschränken kann. Ein derartiges Infektionsgeschehen wurde vom Deutschen Bundestag im März 2020 festgestellt. Die diesbezüglich beschlossenen Maßnahmen lassen sich vor allem auf §28 ff. und §32 IfSG zurückführen. Es gilt dabei der Maßstab der Verhältnismäßigkeit, dementsprechend die Einschränkungen nach ihrer Eignung für den Infektionsschutz und nach ihrem Verhältnis zum erstrebten Zweck bewertet werden müssen.
Auch ohne diese rechtlichen Beschränkungen in Krisenzeiten ist die Zusammenarbeit von Staat und Kirche zum Schutz des menschlichen Lebens ganz im Sinne des orthodoxen Ethos. Die Orthodoxe Kirche ist ein konstruktiver Partner der kommunalen sowie der Landes- und Bundesinstitutionen und leistet ihren Beitrag im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. Auch wenn wir die Bedeutung der gegenwärtigen Maßnahmen äußerst ernst nehmen, erwarten wir dennoch in dieser Situation, dass die den Kirchen und Religionsgemeinschaften auferlegten Maßnahmen verhältnismäßig angewendet werden. Daher erwarten wir, dass die staatlichen Institutionen auch weiterhin – vor der Festlegung von Maßnahmen – den konstruktiven Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften pflegen.
2.3 ÖFFENTLICHE WAHRNEHMUNG DER ORTHODOXEN KIRCHE
Die immerwährende Verantwortung der orthodoxen Bischöfe, aber auch die Verantwortung jedes einzelnen orthodoxen Christen besteht unter anderem darin sicherzustellen, dass die Orthodoxe Kirche und ihre Gläubigen ihren Teil zum Wohl der Gesellschaft beitragen.
Seit der Gründung der ersten Kirchengemeinden in Deutschland bereits im 18. Jahrhunderts bis hin zu den Flüchtlingswellen des 20. Jahrhunderts und seit der Ankunft der ersten Gastarbeiter in Deutschland bis heute haben wir unseren Platz in der hiesigen Gesellschaft eingenommen. Orthodoxe Kirchen und Gemeinden prägen heute ganz selbstverständlich das Bild in nahezu allen Städten der Bundesrepublik. Die orthodoxen Christen sind ein integrativer Bestandteil der Gesellschaft. In mehreren Bundesländern erfolgt in den Schulen orthodoxer Religionsunterricht, und viele der orthodoxen Diözesen sind mittlerweile Körperschaften des öffentlichen Rechts, um nur einige Beispiele zu nennen.
2.4 AKRIBEIA UND OIKONOMIA
Die Orthodoxe Kirche hat in ihrer Geschichte selten auf strenge oder extreme Regelungen zurückgegriffen, sondern stets versucht, in ihrem pastoralen Handeln die Realität des menschlichen Lebens und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das Ziel blieb dabei immer das gleiche: nach Möglichkeit so vorzugehen, dass sie den Menschen auf dem Weg der Erlösung beisteht, sie ermutigt, den Lauf zu vollenden (2 Tim 4,7), und ihnen dazu die Kraft gibt.
Aus diesem Grund kennt die Orthodoxe Kirche zwei Prinzipien zur Anwendung des kanonischen Rechts im Rahmen ihres pastoralen Dienstes. Das erste Prinzip ist die Akribeia (griech. ἀκρίβεια, Genauigkeit), nach der das Kirchenrecht und die anderen kirchlichen Regeln strikt eingehalten und befolgt werden müssen.
Aber aus Liebe zum Menschen mit seinen Schwächen verfügt die Orthodoxe Kirche auch über ein zweites Prinzip, die Oikonomia (griech. οἰκονομία, Nachsicht, Milde; wörtlich: Verwaltung eines Hauses). Durch dieses Prinzip können und dürfen – auf der Grundlage des Evangeliums und der Tradition der Kirche – Ausnahmen von der Regel gemacht werden, wenn dies gemäß den jeweiligen Umständen erforderlich ist oder zum Heil des einzelnen Menschen beiträgt.
- KOMMUNIONPRAXIS
Während die eingangs benannten theologischen Aspekte der Eucharistie durch die Lehre der Kirche klar umrissen werden, bleibt die Praxis des Kommunionempfangs bzw. der Kommunionausteilung selbst Änderungen unterworfen, wie etwa im Folgenden beschrieben wird.
3.1 HÄUFIGKEIT DER KOMMUNION
Nach der gegenwärtigen Praxis wird die Kommunion bei jeder Liturgie oder so oft wie möglich empfangen. Dies ist begrüßenswert, war jedoch nicht immer der Fall. Die Häufigkeit des Empfangs der Kommunion war im Laufe der Zeit unterschiedlich. Aus dem Leben vieler heiliger Männer und Frauen erfahren wir, dass der unregelmäßige Kommunionempfang keinesfalls die Möglichkeit der Teilhabe an der Gnade Gottes ausschließt.
3.2 KOMMUNIONFORM
Obwohl unsere Gläubigen heute daran gewöhnt sind, die Kommunion mit einem liturgischen Löffel zu empfangen, sollten wir daran erinnern, dass dies nicht immer die Praxis der Kirche war. Eindeutige Belege für die Verwendung von Kommunionlöffeln haben wir erst im elften und zwölften Jahrhundert.
Aus diesem Grund wäre es unangebracht, die Verwendung des Löffels zu dogmatisieren. Andererseits hat sich diese Kommunionpraxis seit nahezu tausend Jahren in der orthodoxen Kirche bewährt.
Die Heilige Kommunion gilt nach den Worten des hl. Ignatius des Gottesträgers (von Antiochia, gemartert um 110 n.Chr.) als „Arznei der Unsterblichkeit“ (Brief an die Epheser, 20). Die Kommunionpraxis kann sich somit ändern und hat sich im Laufe der Kirchengeschichte auch geändert; das Wesen des Mysteriums aber bleibt stets dasselbe und kann durch die Änderung der Handhabe nicht infrage gestellt werden.
- ALTERNATIVE KOMMUNIONPRAKTIKEN
Die Coronavirus-Pandemie hat zu Überlegungen zu alternativen Formen kat΄ oikonomian (κατ’ οἰκονομίαν, nach der Prinzip der OIkonomia) der Spendung von Leib und Blut Christi an die Gläubigen gezwungen. Bei der Entscheidung über die Art der Kommunionausteilung, die mit dem Segen des zuständigen Diözesanbischofs erfolgt, muss man sich von der Tradition der jeweiligen Lokalkirche, den Entscheidungen der Heiligen Synoden der autokephalen Orthodoxen Kirchen bzw. den Vorgaben der örtlichen Behörden sowie der aktuellen Situation leiten lassen, welche eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Einhaltung der sanitären und hygienischen Normen erfordert.
So wird in der Zeit der Pandemie in der Orthodoxie kat΄ oikonomian versucht, unterschiedliche, der jeweiligen örtlichen Situation angemessene Formen zu praktizieren (Kommunionausteilung ohne Berührung, Desinfektion, Verwendung mehrerer Löffel, Kommunion mit vorgeheiligten Gaben usw.). Dabei sollen wir stets der Worte des Apostels gedenken: „Seht aber zu, dass nicht etwa diese eure Freiheit den Schwachen zum Anstoß werde (1 Kor 8,9)“ und niemanden verurteilen, weil er eine andere Art und Weise als die in seiner Gemeinde verwandte gebraucht: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1)“.
- SCHLUSSWORT
Gesundheit ist wichtig. Damit meinen wir die Gesundheit des Leibes, der Seele und des Geistes, aber auch die Gesundheit in den sozialen und gesellschaftlichen Beziehungen. Die gegenwärtige Krise ist insbesondere deswegen so schmerzhaft, weil die Gesundheit des Leibes vielfach offenbar zulasten anderer wichtiger „gesundheitlicher“ Aspekte, z.B. der geistlichen oder der seelischen Gesundheit, durchgesetzt zu werden scheint.
Daher möchten wir alle Gläubigen bitten, für alle Kranken sowie für die an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus Verstorbenen, aber auch für alle Menschen zu beten, damit wir Gottes Beistand, Seine Weisheit und Kraft in dieser schwierigen Situation erfahren. Eine Zeit der Krise ist immer auch eine Chance für die Menschen, ihre Werte zu überdenken, ihre Beziehung zu Gott sowie zu den Mitmenschen zu vertiefen, zu läutern und ihr Leben neu darauf auszurichten.
Erinnern wir uns alle an das Wort des hl. Apostels Paulus in seinem Römerbrief, in dem er schreibt: „Denn keiner von uns lebt sich selber und keiner stirbt sich selber: Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder ob wir sterben, wir gehören dem Herrn. Denn Christus ist gestorben und lebendig geworden, um Herr zu sein über Tote und Lebende“ (Röm 14,7-9).
Der Mensch bleibt im Leben wie im Sterben auf Christus, unseren Herrn und Gebieter, bezogen. Lasst uns also gerade in diesen Tagen mehr Gott und einander lieben, lasst uns den Wert der Dinge erkennen, die wir in unserem Leben als selbstverständlich betrachtet haben. In der Lage zu sein, jede Woche zur Liturgie zu gehen, die kostbaren Gaben zu empfangen und Glieder unserer Kirche zu sehen, mit denen wir den einen Leib Christi bilden, war uns immer wichtig; aber erst jetzt, nachdem wir dies nicht mehr ungehindert tun können, erkennen wir den wahren Wert der Liturgie.
Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes des Vaters und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit Euch allen. Amen (2 Kor 13,14).